SKN-SachKundeNachweis
Ausbildungskurse für Hundehalter
Wer darf ausbilden?
Die Hundehalterkurse dürfen nur von Hundeschulen durchgeführt werden, die über eine vom BVET vorgeschriebene Ausbildung verfügen. Die Hundeschule Zentralschweiz gehört zu diesen Schulen. Irene Müller ist eine vom BVET anerkannte Ausbilderin für Hundehalterinnen und Hundehalter und darf diesen nach erfolgreicher Absolvierung des Kurses den Sachkundenachweis ausstellen.
Grundlage: SKN, SachKundeNachweis nach Art 68 TSchV
- Theoriekurs: 4 Lektionen
- Praxiskurs: 4 Lektionen
Alle Personen, welche sich mit dem Kauf eines Hundes befassen, müssen vor dem Erwerb eines Tieres den Theoretischen SachKundeNachweis machen.

Sachkundenachweis

