Theorie

Im Theoriekurs wird zukünftigen Hundehaltern unter anderem vermittelt:
Grundkenntnisse über Rechtsgrundlagen, rassetypische Verwendungszwecke und Veranlagungen sowie deren genetischen Krankheitsanfälligkeiten, tiergerechte Haltung, Fütterung und Betreuungsaufwand, Krankheiten beim Hund und auf was zu achten ist.
Für Hundehalter, welche nachweislich schon einen Hund registriert hatten, entfällt diese Pflicht für den Theoriekurs.
Für alle, die sich einen Hund anschaffen, egal wie alt er ist, gilt die gesetzliche Pflicht, innert eines Jahres nach dem Erwerb den Praxiskurs absolviert zu haben. Dies bei jedem neu erworbenen Hund.
Der SKN ist nicht übertragbar und muss bei einem Halterwechsel vom neuen Hundehalter erneut gemacht werden. Der Familienhund muss mit der Person am SKN Kurs teil nehmen, auf den er bei der Anis registriert ist.
Der SKN kann von der Kantonalen Stelle, der Gemeinde oder vom Veterinäramt überprüft und bei nicht vorhanden sein, der Hundehalter gebüsst werden.
Problematischer würde es, wenn ein Unfall geschieht und die Versicherung zahlen muss. Da könnte ein fehlender SKN fatale Folgen für den Hundehalter haben.
SKN-Programm Theoriekurs:
Die SKN Kurse finden in 4 Lektionen statt an jeweils 2 Nachmittagen. Bei Verhinderung kann die fehlende Lektion auch in einem anderen Monat besucht werden.
Für den SKN Ausweis müssen alle 4 Lektionen besucht sein. Es gibt keine Prüfung.
Kurskosten:
Fr. 160.- zahlbar am ersten Kurstag



